Aktz: 7107 Js 18679/05
Am 16.11.2005 um 15:28 Uhr kommt Heinz J. nach Hause und schreit zu I.F.:
„Wenn ich deinen Baschdard (so betitelt er generell die körperbehinderte Tochter von I.F., übrigens auch im Gerichtssaaal im Beisein von Staatsanwälten und Richtern), heut morgen erwischt hätt, wär er jetzt schon kalt. Und dich erwisch ich auch noch und dann könne se dich auf den Friedhof bringen, da hinne naus. Nicht ins Zuchthaus wo du hingehörst, sondern da hinne naus (damit ist der am Ende der Straße liegende Friedhof gemeint.) usw. beschimpfte Heinz J. Frau I.F.. Aufnahme lag der Staatsanwaltschaft Landau vor. I.F. sagte gar nichts.
Frau I.F. wurde aber angeklagt und Richterin Rippb. verurteilte I.F. wegen Beleidigung gegen Heinz J.. Der Landgerichtrichter Christian K. bestätigte das Urteil.
Anmerkung des Artikelverfassers: Es ist eine gravierende Beleidigung, wenn Heinz J. droht I.F. und die Tochter umzubringen und I.F. antwortet darauf nichts!
Unglaublich, ja. So etwas dürfte wohl auch nur in der Landauer Justiz möglich sein.
Nicht der Randalierer Heinz J., der D.F. als dreckiges Polenweib, Bastard, usw. beschimpft, wurde hierfür bestraft, Frau I.F., die sich im Haus befand, wurde vom Landgerichtrichter Christian K. wegen Beleidigung verurteilt. So was dürfte nur in der Landauer Justiz möglich sein.
Hörbar wie Heinz J. mal wieder D.F. als Bastard beschimpft. Selbst im Gerichtssaal beleidigt Heinz J. mit gröbsten Beschimpfungen die Familie F. . Man muss im Urteil von Richterin Rippb. und Landgerichtrichter Christian K. lesen, zweifelsfrei sei erwiesen, dass D.F. den H.J. bedrohte und beschimpfte am 15.11.2005. Wer ist widerlicher? Dieser Heinz J., oder die, die voll wissentlich all das decken?
Heinz J.und Hildegard G. beim alltäglichem stundenlagem herumlungern auf der Straße. Fs befanden sich alle im Haus! Heinz J. pöbelte zum abertausendsten Mal auf der Straße herum, zum Vergnügen der in der Guttenbergstraße wohnenden P…bürger. Auch hier klagte die Staatsanwaltschaft Landau D.F. an, die sich im Haus befand.