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Woanders nennt man so etwas Raubüberfall, in Landau wird aber der Ausgeraubte angeklagt

Am 09.04.2006 wurde D.F. beraubt. An der Tat beteiligt, Michaela, Stefanie J. (Töchter von Heinz und Elfriede J.) und eben der Vater Heinz J.. Mit vorsätzlich falschen Angaben produzierte OSta Klaus H. daraus ein Verbrechen von D.F.

Da D.F. am 24.02.2002 aus dem Haus rannte, um zu verhindern, dass Heinz J. Frau I.F. totschlägt, wurde D.F. angeklagt und von Richter Bork zu 4 Monaten Gefängnis, sowie Geldstrafe verurteilt. D.F. legte Berufung gegen das Urteil ein, und Osta Klaus H. im Namen der Staatsanwaltschaft Landau ebenfalls. OSta KLaus H. forderte in diesem Verfahren gegen D.F. mindestens 4 Jahre Gefängnis, da eindeutig sei, dass die Tat von langer Hand geplant und vorbereitet war. Der hier angesprochene Vorfall wird gezeigt durch die Bilder in der Seitenleiste. Logisch, D.F. wusste, dass Heinz J. auftauchen würde und auf I.F. brutal einschlägt. Klar, OSta Klaus H. = Planung .. na ja .. dafür vergeht OSta Klaus H. vor Mitleid, wenn ein Mann bestialisch mit einem Gipserbeil seine Frau erschlägt, dass der Mann so lange zuschlagen musste, weil die Frau einfach nicht sterben wollte. (Wie krank manche Menschen doch sind!) Wer nun sagt, bin ich im falschen Film, nein, alles nur Tatsachen. Osta Klaus H. wollte als Sieger aus diesem Prozeß hervorgehen, dazu war ihm jedes Mittel recht. Er wollte erreichen, dass D.F. vom Landgerichtrichter Helmut K. zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt wird. Daher spielte sich am Abend vor der Verhandlung folgendes ab.

Einen Tag vor dieser Verhandlung, am 09.04.2006 spät Nachmittags, sollte E.F. eine große Reisetasche mit Altkleider zum Altkleidercontainer bringen. E.F. verließ das Haus, stieg in sein Auto und fuhr weg. I.F. stand an der geöffneten Haustür. Heinz J. rannte an sein Auto. (Anmerkung: auf endlos vielen Überwachungsaufnahmen ist erkennbar, wenn jemand von Fs wegfährt, dass Heinz J. an sein Auto rennt und sofort hinterher fährt. Oftmals rennen die Mittäter Gs ebenfalls an ihr Auto und beteiligen sich an den Verfolgungsjagden.) Da I.F. das kannte, nahm sie schnell ihren Autoschlüsel, ging zu ihrem Auto, um ihren Ehemann zu warnen. Denn, der Altkleidercontainer ist nur drei Straßen entfernt.

D.F. befand sich im Keller, die Kellerfenster waren geöffnet. D.F. war grade beschäftigt, sich eine Videoaufnahme anzusehen in einer Sony-Videocamera. Akustisch bemerkte D.F., dass zuerst E.F. wegfuhr und H.J. an sein Auto rannte. D.F. ging ans geöffnete Kellerfenster und stellte die Videocamera von Abspielen auf Aufnahme um. Zudem konnte D.F. teilweise per sehen, teilweise per Geräusch verfolgen, dass I.F. ebenfalls wegfuhr. Sekunden später hörte D.F. im Haus lautes Gehupe. D.F. ging nach oben, blickte kurz aus der Haustüre und vernahm Hilfeschreie ihrer Mutter I.F.

D.F. hielt immer noch die eingeschaltete Videocamera in Händen und lief zur Straßenecke. Dies ist einmal auf der Videoaufnahme festgehalten, zum anderem auf den Überwachungsaufnahmen. Niemand befand sich auf der Straße. Als D.F. Blick in die nächste Querstraße hatte sah sie, dass Heinz J. in krimineller Weise sein Auto quer vor das Auto von I.F. gezogen hatte.

Erklärende Anmerkung: Die Strecke vom Haus der Js bis zur Straßenkreuzung der Querstraße beträgt 56 Meter! I.F. war gut 20 Sek. vor H.J. weggefahren. Das heißt, hochkriminell musste H.J. in dieser 30 KM Zone gerast sein, um auf einer Strecke von 56 Meter es zu schaffen ein Auto zu überholen, zu schneiden, sein Auto quer davor zu stellen, wenn das andere Auto 20 Sek. vor ihm weggefahren war! Hier hätte jeder seinen Führerschein abliefern dürfen. Nicht Heinz J.! Zum Schutz schrieb die Polizei Wörth in den Bericht, die Strecke wäre 250 Meter !!! Das 5fache wird angegeben! Kein Versehen, sondern vorsätzlich falsche Angaben der Polizei. In diesem Polizeibericht sind etliche vorsätzliche Falschangaben enthalten. In fast allen Polizeiberichten sind Falschangaben der Polizisten. Wieso? Sehr einfach, diese Polizisten sprechen oftmals mit der Staatsanwaltschaft …. bevor …. die Berichte getippt werden! Klare Sache also, weshalb überall diese Falschangaben enthalten sind. Es wird Auftraggeber für diese zahllosen Falschangaben geben! Ansonsten würden sich Polizisten das nicht erlauben.

In dem Moment, da D.F. Blick in die Querstraße hatte, schrie hinter ihr Stefanie J. lauthals Hilfe Hilfe! Auf den Aufnahmen zu sehen, Stefanie J. rennt hinter D.F. her. D.F. drehte sich um und sagte: „Hau ab, mach dass du wegkommst.“ Im Polizeibericht zu lesen: D.F. verfolgte Stefanie J. und schrie dabei: „Du Schlampe, ich schlag dich tot!“ Die nächste vorsätzliche Falschangabe des Polizisten.

Heinz J. stieg mittlerweile wieder in sein Auto, wendete und raste mit total überhöhter Geschwindigkeit die 56Meter zu seinem Abstellplatz zurück, sprang aus dem Auto und rannte auf D.F. zu. Im selben Moment kam I.F. angefahren, drehte die Autoscheibe runter und rief zu D.F.: „Steig schnell ein.“ D.F. lief auf die Beifahrerseite, öffnete die Beifahrertür, befand sich mit dem Oberkörper bereits im Wageninnern, als Heinz J. von hinten auf D.F. einprügelte und ihr die Sonyvideocamera unter Anwendung brutalster Gewalt abnahm. Der Tragegurt der Kamera war um den Arm von D.F. gewickelt, daher zog Heinz J. …. D.F. mit sich quer über die Straße. Als der Gurt sich löste, schlug Heinz J. die Camera D.F. ins Gesicht. Dabei erlitt D.F. einen Nasenbeinbruch. Anmerkung: Als die Polizei bei Fs das Haus betrat, lag D.F. immer noch stark blutend auf der Eckbank. Im Polizeibericht ist davon logischerweise nichts vermerkt. = Täterschutz

Während Heinz J. von vorne auf D.F. einschlug, wurde sie zusätzlich von hinten von Stefanie J. angegriffen. Die zweite Tochter, Michaela J., kam aus dem Haus und rief: „Werf die Kamera her.“ Heinz J. warf die Kamera in Richtung seines Hauseinganges. Dabei schlug die Kamera auf dem Steinboden auf und wurde zerstört.

Als D.F. sich von den beiden Schlägern lösen konnte, lief sie nach Hause und rief die Polizei. Diese ging zuerst zu Js. Als die Polizei zu Fs kam, wurden Fs sofort von den Polizisten angegangen. Längst war natürlich auch E.F. Zuhause. E.F. stellte sich schützend vor seine Frau I.F.. Daraufhin hielten die Polizisten Abstand. D.F. spielte die Überwachungsaufnahme vor. Die Polizei hatte ja zudem die zerstörte Videocamera bei Js rausgeholt, verweigerten aber die Rausgabe an Fs. Zudem ging einer der Polzisten ans Fernsehgerät und riß die Überwachungscassette raus.

Anmerkung: Eine weitere Falschangabe in diesem Polizeibericht. Stammt aber von Heinz J. Dieser gab an, E.F. (damals 77Jahre) würde bei der Firma Kurt Nuss, Minderslachen, schwarz arbeiten.  Strafantrag wurde deshalb von E.F. gestellt und AA Bertram C. stellte selbstverständlich ein.

Fs hatten also keine Gelegenheit Kopien der Aufnahmen zu fertigen. OSta Klaus H. fühlte sich sicher. Was OSta Klaus H. dann bei der Gerichtsverhandlung am nächsten Tag trieb, lesen Sie im Artikel:

OSta Klaus H. stellte sofort einen Strafbefehl gegen D.F. aus!

Strafantrag von I.F. wegen des Videocameraraubs und Zerstörung derselben wurde von AA Bertram C. eingestellt. Begründung: Heinz J. hat jederzeit das Recht, wenn einer von Fs sich auf der Straße befindet und hält eine Videocamera oder sonstige Aufnahmegeräte in Händen, diese den Fs abzunehmen. Sollte es zur Zerstörung kommen, so ist es eben das Risiko von Fs, weil Fs kein Recht haben mit solchen Geräten auf der Straße herumzulaufen.

Die Originalbänder dieses Tages sind seit langem verschwunden. Fs gelang es aber nach einigen Wochen, obwohl die Bänder bei der Staatsawalschaft Landau lagen, sich im Besitz von Kopien zu bringen.

D.F. teilte danach dem Leiter der Staatsanwaltschaft Landau, Detlef W., dies mit, dass sie nun im Besitz von Kopien ist. Daraufhin zog OSta Häußler den Strafantrag zurück. Denn, Michaela, Stefanie und Heinz J. können anhand der Aufnahmen Straftaten nachgewiesen werden. Allerdings verschwanden die Originalaufnahmen bei der Staatsanwaltschaft Landau, so wie in allen Verfahren die Aufnahmen verschwanden.

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